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   RG, 01.12.1942 - I 144/41   

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https://dejure.org/1942,291
RG, 01.12.1942 - I 144/41 (https://dejure.org/1942,291)
RG, Entscheidung vom 01.12.1942 - I 144/41 (https://dejure.org/1942,291)
RG, Entscheidung vom 01. Dezember 1942 - I 144/41 (https://dejure.org/1942,291)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wird durch die Berichtigung eines Urteils nach § 419 ÖstZPO. eine neue Rechtsmittelfrist in Lauf gesetzt oder läuft die Frist von der ursprünglichen Zustellung des Urteils ab?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 170, 186
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 26.10.1976 - VI ZR 249/75

    Zustellung einer fehlerhaften Urteilsausfertigung

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  • BGH, 10.03.1981 - VI ZR 236/79

    Bemessung des Schmerzensgeldes für Prellungen

    Die Rechtsmittelfrist wird deshalb durch die Zustellung des unberichtigten Urteils in Lauf gesetzt; nach einer etwaigen Berichtigung beginnt keine neue Frist zu laufen (vgl. RGZ 170, 186; BGHZ 67, 284, 286 [BGH 26.10.1976 - VI ZR 249/75] m.w.Nachw.).
  • KG, 09.07.2002 - 13 WF 188/02

    Rechtskraft der Entscheidungen über Scheidungsfolgesachen

    Der Beginn der Rechtsmittelfristen setzt aber voraus, dass die nach § 317 Abs. 1 ZPO zugestellte Ausfertigung jedenfalls keine wesentlichen Abweichungen von der Urschrift aufweist (RGZ 170, 186, 189 f).
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